Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 1. März 2022
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Swissbility AG, Kühlhausstrasse 2, 4900 Langenthal (nachfolgend «FlatDrive» genannt) und dem Mieter (nachfolgend «Kunde» genannt).
2. Allgemeine Grundsätze
Kunden sind verpflichtet, bei der Nutzung der Leistung von FlatDrive gesetzliche Vorgaben einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen. Sie sind gegenüber FlatDrive verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Bei Verletzung dieser allgemeinen Vertragspflichten haftet der Kunde.
3. Voraussetzungen an Kunden und Nutzungsberechtigte
a) Angaben
Alle Angaben des Kunden gegenüber FlatDrive müssen wahrheitsgetreu sein. Der Kunde ist weiter verpflichtet, mögliche Änderungen wie Adress- oder Namensänderungen unaufgefordert an FlatDrive weiterzuleiten.
b) Inanspruchnahme der Leistung
Zur Inanspruchnahme der Leistung sind nur diejenigen Personen befugt, welche sowohl über eine feste Wohnadresse oder Sitz in der Schweiz als auch über einen gültigen unbefristeten Führerausweis der Kategorie B verfügen. Des Weiteren muss es sich bei der Vertragsunterzeichnung um eine handlungsfähige und natürliche oder juristische Person handeln. Im Falle, dass der Vertrag von einer juristischen Person unterzeichnet wird, muss der Hauptnutzer des Fahrzeuges seinen Führerausweis einreichen.
c) Nutzungsberechtigte
Kunden dürfen das Fahrzeug anderen (nachfolgend «Nutzungsberechtigte») zur Nutzung überlassen. Für Nutzungsberechtigte gelten dieselben Voraussetzungen wie für Kunden. Nutzungsberechtigte haben die Pflichten gemäss Ziff. 12 einzuhalten. Kunden, die das Fahrzeug Nutzungsberechtigten überlassen, sind für deren Handeln im selben Umfang verantwortlich, als würden sie selbst handeln. Gegen Aufforderung von FlatDrive ist der Kunde verpflichtet, die persönlichen Daten des Nutzungsberechtigten bekannt zu geben.
d) Personen mit Führerausweis auf Probe
Personen mit Führerausweis auf Probe (SVG Art. 15d) sind zur Inanspruchnahme der Leistung auf von FlatDrive ausgewählten Fahrzeugen befugt.
4. Vertragsabschluss
Der Vertrag wird bei Zustimmung beider Parteien vor Auslieferung durch den Kunden und FlatDrive unterzeichnet.
5. Stornierung der definitiven Zusage
Tritt der Kunde nach einer definitiven Zusage vor Vertragsabschluss vom Auftrag zurück, wird eine Stornierungspauschale von CHF 250.- für Umtriebe in Rechnung gestellt.
6. Dauer
Es gilt die vereinbarte Mindestvertragsdauer. Eine kürzere Dauer kann nach Absprache und Zustimmung beider Parteien schriftlich vereinbart werden.
7. Kündigung
Der Vertrag kann nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen auch untermonatlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden bestätigt FlatDrive die Beendigung des Vertrages und organisiert die Fahrzeugrücknahme. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, ist FlatDrive berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
8. Vorzeitige Auflösung
Der Vertrag kann mit Einwilligung von Flatdrive vor der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Die monatliche Fahrzeugpauschale wird auf die effektive Laufzeit angepasst und nachverrechnet.
9. Leistungen
Als Leistung gilt das Überlassen eines Fahrzeuges zum Gebrauch. Das Fahrzeug bleibt über die gesamte Vertragsdauer Eigentum von FlatDrive. Der Kunde erhält gegen einen von FlatDrive festgelegten monatlichen Preis das Fahrzeug zum Gebrauch. FlatDrive steht es frei, das Fahrzeug jederzeit gegen ein gleichwertiges Fahrzeug umzutauschen, stellt aber jederzeit sicher, dass der Kunde keinen Fahrzeugausfall erfährt. Ausgeschlossene Leistungen: Von der Leistung ausgeschlossen sind Kosten für den Kraftstoffverbrauch (Benzin, Diesel, Elektrizität, usw.), Reinigungskosten während der Vertragslaufzeit oder im Hinblick auf die Fahrzeugrückgabe sowie Gebühren oder Kosten, die auf ausländischen Strassen anfallen. Diese Kosten müssen vom Kunden selber übernommen werden. Bei Fahrten ins Ausland ist der Kunde weiter dazu verpflichtet, alle notwendigen Dokumente und zusätzliches Sicherheitszubehör, wie z.B. Warnwesten, im Fahrzeug mitzuführen.
10. Preise
Die monatliche Fahrzeugpauschale gemäss Vertrag wird im Voraus per dem im Vertrag vereinbarten Stichtag fällig. Kommt ein Kunde seiner Zahlungspflicht nicht oder nicht fristgerecht nach, ist FlatDrive nach einer Zahlungsaufforderung berechtigt, den Vertrag zu beenden und das Fahrzeug sofort einzuziehen. Die Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
11. Pflichten von FlatDrive
a) Zulassung, Steuern, Versicherung und Vignette
FlatDrive ist verpflichtet, sämtliche Kosten, die für das Fahren auf öffentlichen Schweizer Strassen anfallen, zu übernehmen. Darunter fällt die Verkehrssteuer, die Zulassungsgebühren, die Versicherung und eine gültige Autobahnvignette.
b) Services und Wartung
FlatDrive übernimmt die Kosten für allfällige Services, Wartungen oder Reifenwechsel. Bei einem allfälligen Service- oder Wartungsereignis ist mit FlatDrive Kontakt aufzunehmen. Der Kunde darf Reparaturen, Services, Reifenwechsel oder andere Arbeiten niemals ohne die Kostenfreigabe von FlatDrive einem Dritten in Auftrag geben oder selber erledigen. FlatDrive übernimmt sämtliche Kosten in Verbindung mit den vom jeweiligen Hersteller erforderlichen Wartungs- und Servicearbeiten, welche während der Vertragslaufzeit anfallen.
c) Bereifung
FlatDrive stellt die richtige Bereifung sicher. Bei einem saisonal begründeten Erfordernis von Winter- bzw. Sommerreifen übernimmt FlatDrive den Aufwand und koordiniert den Reifenwechsel.
d) Freikilometer und zusätzliche Kilometer
In der Leistung inbegriffen sind je nach gewähltem Abo folgende Kilometerleistung:
- Paket Extra Short: 500 Kilometer pro Monat
- Paket Short: 900 Kilometer pro Monat
- Paket Medium: 1600 Kilometer pro Monat
- Paket Long: 2100 Kilometer pro Monat
- Paket Extra Long: 3300 Kilometer pro Monat Die gefahrene Kilometerleistung wird mit der Kilometerkapazität der gesamten Abo- Laufzeit verrechnet und nicht pro Monat abgerechnet.
e) Mehrkilometer
Der Mehrkilometeransatz am Ende einer vollen Abo-Laufzeit berechnet sich aus der auf dem Fahrzeug geltenden Monatsmiete nach Paket Medium, 12 Monatstarif, geteilt durch 2500.
12. Pflichten des Kunden
a) Allgemeine Pflichten
Kunden haben während der Vertragsdauer die folgenden allgemeinen Pflichten:
- Jederzeit die geltenden Verkehrsregeln und gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges zu beachten.
- Sich bei der Nutzung der Fahrzeuge an die entsprechenden technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu halten und das Fahrzeug während der gesamten Nutzungsdauer sauber zu halten. Als Verschmutzung gelten unter anderem explizit das Rauchen und das Transportieren von Tieren ohne eine im Fahrzeug angebrachte Transportbox. Kosten für spezielle Reinigungen werden nach Aufwand verrechnet.
- Einen ordnungsgemässen und verantwortungsvollen Schutz gegen Diebstahl sicherzustellen (abschliessen und verriegeln von Fenstern und Türen).
- Keine optischen oder technischen Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen oder selber Reparaturen, Wartungen, Reifenwechsel oder Servicearbeiten durchzuführen.
- Das Erlöschen, die Entziehung oder den anderweitigen Verlust der Fahrerlaubnis (z.B. Entzug des Führerausweises) müssen FlatDrive sofort mitgeteilt werden und die Benutzung des Fahrzeugs muss sofort eingestellt werden.
- Das Fahrzeug darf nur mit den geeigneten Reifen, je nachdem Alljahres-, Sommer- oder Winterreifen, gefahren werden. Der Kunde informiert FlatDrive über die Notwendigkeit eines Reifenwechsels, falls sich dies nicht mit der Beurteilung von FlatDrive deckt.
- Sicherzustellen, dass das Fahrzeug bei jeder Fahrt in einem fahrtüchtigen Zustand ist. Sollten Warnlampen, ungewöhnliche Geräusche, Gerüche oder andere Umstände auf einen Defekt hinweisen, ist FlatDrive umgehend zu benachrichtigen.
- FlatDrive über Vorfälle, Unfälle oder Schäden unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
b) Kaution
Bei Mietbeginn hinterlegt der Kunde bei FlatDrive eine Kaution von CHF 500.–. Bei Vertragsende werden eventuelle Mietrückstände, Reinigungsgebühren oder Selbstbehalte mit dieser Kaution verrechnet.
c) Grobfahrlässigkeit
Fälle von Grobfahrlässigkeit, beispielsweise das Fahren in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand oder schwere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, führen zu einer sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Fahrzeugabholung wird in einem solchen Fall dem Kunden zusätzlich verrechnet. Kunden sind des Weiteren verpflichtet, bei Fahrten immer einen Sicherheitsgurt zu tragen. Das Nichttragen von Sicherheitsgurten kommt den anderen Fällen von Grobfahrlässigkeit gleich.
d) Von der Leistung ausgeschlossene Aktivitäten
Dem Kunden ist die Teilnahme an Rennen, Rallyes, Schleuderkursen und Fahrten auf Renn- und Trainingsstrecken und allgemein an Wettfahrten untersagt.
e) Geografische Region der Nutzung
Die Leistungen von FlatDrive beschränken sich auf Europa ohne Russische Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan. Kunden ist es untersagt, die Leistungen von FlatDrive ausserhalb der genannten geografischen Abgrenzung in Anspruch zu nehmen.
f) Bussen und Strafen
Bussen und Geldstrafen für Verkehrsverstösse sowie Verfahrenskosten sind vom Kunden zu tragen. FlatDrive hat in diesen Fällen das Recht, Daten der Kunden an Polizei und Behörden weiterzugeben.
g) Kraftstoff
Der Kunde muss die Bestimmungen des Fahrzeugs bezüglich Kraftstoffes einhalten. Er hat somit die Pflicht, das Fahrzeug mit dem richtigen Kraftstoff zu tanken. Darunter fallen neben Benzin und Diesel auch Elektro sowie jegliche anderen Möglichkeiten, ein Auto anzutreiben. Die durch das falsche Tanken entstandenen Schäden sind vom Kunden zu tragen.
h) Mobile Verbindung
Der Kunde akzeptiert die Einrichtung der Connect-Funktion (u.a. Autosense) für die Auslesung jeglicher Fahrzeugdaten durch FlatDrive.
13. Übergabe
FlatDrive vereinbart mit dem Kunden einen Übergabetermin. Der Ort der Übergabe ist der Standort der Swissbility AG, Kühlhausstrasse 2, 4900 Langenthal. Alternativ kann der Kunde gegen eine Gebühr eine Lieferung und Abholung durch FlatDrive beauftragen. Über den Zustand des Fahrzeugs wird bei der Übergabe ein gemeinsames Protokoll (durch FlatDrive und den Kunden) angefertigt und von beiden Parteien unterzeichnet.
14. Fahrzeugrückgabe
a) Allgemeiner Zustand
Bei der Fahrzeugrückgabe muss das Fahrzeug in einem sauberen und zumutbaren Zustand sein. Als zumutbar gilt ein Zustand, wenn er dem Alter und der Fahrleistung entspricht und frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher ist. Übliche Gebrauchsspuren wie beispielsweise kleine Steinschlagspuren, Kratzer in der Nähe des Tankdeckels, der Türgriffe und Kofferraumgriffe gelten als zumutbar. Der Kunde ist zur Sorgfalt verpflichtet. Schäden oder Zustände, die den Fahrzeugwert mindern oder durch bewusste und/oder vom Kunden zu verantwortende Handlungen verursacht wurden, können zu zusätzlichen Kosten z.B. Kosten für Reinigung oder Reparatur führen. Diese sind vom Kunden zu tragen. FlatDrive entscheidet über die Höhe der Kosten. Als Beurteilungsgrundlage gilt der Schadenkatalog von FlatDrive. Bei der Fahrzeugrückgabe ist das Auto in vollgetanktem Zustand abzuliefern. Kosten für allfällige Tankbezüge sind vom Kunden zu tragen.
b) Rückgabe der Sache
Der Kunde ist verpflichtet, das Auto mit sämtlichen Schlüsseln und dem Zubehör sowie allen überlassenen Unterlagen (Fahrzeugausweis, Bedienungsanleitung, etc.) an FlatDrive zurückzugeben. Im Falle eines Verlustes der Schlüssel oder der dazugehörigen Unterlagen oder von Zubehör muss der Kunde FlatDrive unverzüglich darüber in Kenntnis setzen und für die durch die Wiederbeschaffung entstandenen Kosten aufkommen. Wird bei der Rückgabe ein nicht gemeldeter Schaden unbestimmter Art entdeckt, darf FlatDrive dem Kunden aufgrund der Verletzung der Meldepflicht zusätzliche Kosten verrechnen. Für versteckte Schäden, welche erst nach der Rückgabe entdeckt werden, gelten dieselben Bestimmungen wie für bei der Fahrzeugrückgabe entdeckte Schäden.
c) Prüfung des Zustands bei der Rückgabe
Über den Zustand des Fahrzeugs wird bei der Rückgabe ein gemeinsames Protokoll (durch FlatDrive und den Kunden) angefertigt und von beiden Parteien unterzeichnet. Sind sich FlatDrive und der Kunde über den Zustand uneinig, wird ein unabhängiger Sachverständiger durch FlatDrive zur Beurteilung hinzugezogen. Die Kosten für einen unabhängigen Gutachter werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
15. Versicherung
Grundsätzlich sind die AVB der Zürich Versicherung ein integrierter Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Folgende Deckungsbausteine sind in unserer Versicherung eingeschlossen:
- Kaskoversicherung
- Kollision inkl. Bonusschutz
- Grobfahrlässigkeitsschutz Kollision
- Diebstahl
- Elementar
- Feuer
- Tier
- Glas
- Vandalismus
- Marder
- Parkschaden
- Haftpflichtversicherung
- Haftpflicht inkl. Bonusschutz
- Grobfahrlässigkeitsschutz Haftpflicht
a) Haftpflichtversicherung
Versichert sind Beschädigungen oder Zerstörungen von Sachen gemäss Deckung der Haftpflichtversicherung.
b) Kaskoversicherung
FlatDrive haftet für Kaskoschäden, wobei der Kunde pro Kollisionschaden einen Selbstbehalt von CHF 1’000.– selber zu tragen hat. Pro Parkschaden gilt ein Selbstbehalt von CHF 500.–.
c) Geltungsbereich
Die Versicherungen gelten in Europa ohne Russische Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan.
d) Im Schadenfall
Meldepflicht des Kunden. Im Schadenfall muss der Kunde FlatDrive unverzüglich in Kenntnis setzen. Als Schadenfälle gelten jegliche Schäden, sowie auch Betriebsschäden, welche aufgrund eines inneren Defekts eintreten (z.B. das Fehlen oder Einfrieren von Flüssigkeiten, Bedienungsfehler, Materialfehler und -ermüdung, Überbeanspruchung, Ausfall von elektrischen und elektronischen Bauteilen). Schäden in Folge von Vorfällen, namentlich einem Unfall oder auch ein Parkschaden, sind in einem ersten Schritt jeweils der Polizei zu melden und die Unfallstelle ist zu sichern. Jeder Schaden ist FlatDrive unverzüglich nach Eintreffen oder Entdecken mitzuteilen. Das weitere Vorgehen wird jeweils immer in Rücksprache mit FlatDrive festgelegt. Keine Schäden dürfen vom Kunden selber behoben werden.
e) Bagatellschäden
Als Bagatellschäden gelten auspolierbare Lackschäden, Ersatz gesteckter, geklebter oder geschraubter Bauteile o.Ä. verschuldet der Kunde, beispielsweise wegen ungenügender Sorgfalt, Bagatellschäden, kann FlatDrive ihm den Selbstbehalt für Kaskoschäden in Rechnung stellen.
f) Weitere Schäden
Als weitere Schäden gelten alle Schäden, welche nicht Bagatellschäden sind, beispielsweise nicht auspolierbare Lackschäden, namentlich auch als Folge von Unfällen. Der Kunde trägt unabhängig vom Verschulden den in den Bestimmungen definierten Selbstbehalt für Kollision- oder Kaskoschäden. Soweit der Kunde behauptet, dass ein Schaden bereits im Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeuges bestanden habe, ist er hierfür beweispflichtig.
16. Datenschutz
FlatDrive ist berechtigt, die Daten für Marketingzwecke zu verwenden. Die Kunden- und Zahlungsinformationen werden von FlatDrive sorgfältig verwaltet und nicht ohne Einverständnis an Dritte weitergeben. Davon ausgenommen ist die Weitergabe von Daten an die Polizei und Behörden.
17. Vertragsverletzungen
Im Falle, dass ein Kunde diese AGB verletzt, in Zahlungsverzug gerät oder seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, gegen gesetzliche Vorschriften verstösst, abgeschlossene Verträge nicht einhält oder Rechte Dritter verletzt, ist FlatDrive berechtigt:
- Kunden zu verwarnen
- Kunden oder Nutzungsberechtigte für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft von der Nutzung der Leistung auszuschliessen und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, FlatDrive schadlos zu halten. Insbesondere hat er FlatDrive die durch die Vertragsverletzung entstandenen Kosten vollständig zu ersetzen.
18. Schlussbestimmungen
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGBs nachträglich als ungültig, unerfüllbar oder rechtswidrig erweisen, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Punkte des Vertrags nicht beeinträchtigt. FlatDrive ist in solchen Fällen verpflichtet, den ungültigen, unerfüllbaren oder rechtswidrigen Teil des Vertrages so zu ersetzen, dass die ursprünglichen Absichten beider Parteien bestmöglich gedeckt sind.
19. Vertragsänderungen
Ergänzungen oder Änderungen dieser AGBs bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.
20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Langenthal (Schweiz).