Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 31. März 2025
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Swissbility AG, Kühlhausstrasse 2, 4900 Langenthal (nachfolgend «FlatDrive» genannt) und dem Mieter oder der Mieterin (nachfolgend «Kunde» genannt).
2. Allgemeine Grundsätze
Kunden sind verpflichtet, bei der Nutzung der Leistung von FlatDrive gesetzliche Vorgaben einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen. Sie sind gegenüber FlatDrive verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Bei Verletzung dieser allgemeinen Vertragspflichten haftet der Kunde. Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn FlatDrive wegen Pflichtverletzungen, die der Kunde begangen hat, von Dritten belangt wird.
3. Voraussetzungen an Kunden und Nutzungsberechtigte
a) Vertragsfreiheit
FlatDrive entscheidet frei, mit wem eine Vertragsbeziehung eingegangen wird und welche Voraussetzungen an den Abschluss einer Vertragsbeziehung gestellt werden. Die Erfüllung der Voraussetzungen gemäss lit. b ff. sogleich vermitteln keinen Anspruch des Kunden gegenüber FlatDrive auf Abschluss einer Vertragsbeziehung.
b) Angaben
Alle Angaben des Kunden gegenüber FlatDrive müssen wahrheitsgetreu sein. Der Kunde ist weiter verpflichtet, mögliche Änderungen wie Adress- oder Namensänderungen unaufgefordert an FlatDrive weiterzuleiten.
c) Inanspruchnahme der Leistung
Zur Inanspruchnahme der Leistung sind nur Personen befugt, welche sowohl über einen Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz und (soweit es sich um natürliche Personen handelt) über einen gültigen unbefristeten Führerausweis der Schweiz oder Lichtenstein (mindestens) der Kategorie B verfügen. Personen mit Führerausweis auf Probe (SVG Art. 15d) sowie Lenker mit Lernfahrausweis und vorgeschriebener Begleitung sind zur Inanspruchnahme der Leistung auf von FlatDrive ausgewählten Fahrzeugen befugt. Wenn der Vertrag von einer juristischen Person unterzeichnet wird, muss der Nutzer des Fahrzeuges den Führerausweis vorweisen.
d) Nutzungsberechtigte
Kunden dürfen das Fahrzeug anderen Personen (nachfolgend «Nutzungsberechtigte») zur Nutzung überlassen, wenn sie sich vergewissert haben, dass die Nutzungsberechtigten über einen Führerausweis verfügen. Für Nutzungsberechtigte gelten dieselben Voraussetzungen wie für Kunden. Nutzungsberechtigte haben die Pflichten gemäss Ziff. 12 einzuhalten. Kunden, die das Fahrzeug Nutzungsberechtigten überlassen, sind für deren Handeln wie für eigenes Handeln verantwortlich. Gegen Aufforderung von FlatDrive ist der Kunde verpflichtet, die persönlichen Daten aller Nutzungsberechtigten bekannt zu geben.
4. Vertragsabschluss
Der Vertrag wird bei Zustimmung beider Parteien vor Auslieferung durch den Kunden und FlatDrive unterzeichnet. Wenn ein Fahrzeug ausgeliefert wird, ohne dass ein Vertrag unterzeichnet wurde, gilt die Vertragsbeziehung als zustande gekommen, kann aber von FlatDrive mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, sofern der Kunde den Vertrag nicht nachträglich unterzeichnet.
5. Stornierung der definitiven Zusage
Erklärt der Kunde (mündlich oder schriftlich) einen Vertrag abschliessen zu wollen, weigert sich dann aber, die schriftliche Vertragsurkunde zu unterzeichnen, oder FlatDrive kann im Nachhinein kein Vertrag erstellen, weil der Kunde im Buchungsprozess falsche Angaben gemacht hat, wird eine Stornierungspauschale gemäss Gebührentarif und eventuelle Zusatzkosten für Umtriebe in Rechnung gestellt.
6. Vertragsdauer
Es gilt die vereinbarte Vertragsdauer gemäss Vertrag. Bei unbefristeten Verträgen muss die Mindestvertragsdauer eingehalten werden. Eine kürzere Dauer kann mit Zustimmung beider Parteien schriftlich vereinbart werden. In diesem Fall wird FlatDrive einen Kurzmietenzuschlag verrechnen. Ein Vertrag mit einer fixen Laufzeit kann nur mit der Einwilligung von FlatDrive verlängert werden.
7. Ordentliche Kündigung
Der Vertrag kann nach Ablauf der Mindestvertragsdauer längstens jedoch nach 48 Monaten von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen auch untermonatlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Mit Übermittlung eines Scans einer gültigen Unterschrift per E-Mail ist die Schriftform gewahrt. Die Frist von 30 Tagen beginnt mit Zugang der Kündigung zu laufen. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden bestätigt FlatDrive die Beendigung des Vertrages und plant den Rückgabetermin.
8. Vorzeitige Kündigung
a) Begriff der vorzeitigen Kündigung
Eine vorzeitige Auflösung tritt ein, wenn der Vertrag mit Einwilligung von FlatDrive vor der vereinbarten Laufzeit durch den Kunden gekündigt wird, oder wenn FlatDrive den Vertrag aus einem Grund kündigt, der gemäss den vorliegenden AGB zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages berechtigt.
b) Voraussetzungen einer vorzeitigen Kündigung durch FlatDrive
Wenn der Kunde mit einer Rechnung in Rückstand gerät, ist FlatDrive berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Vertrag kann von FlatDrive auch dann fristlos gekündigt werden, wenn das Fahrzeug aus welchen Gründen auch immer einen Totalschaden erleidet, oder wenn die Kosten für Reparatur-, Wartungs- oder andere Arbeiten am Fahrzeug übermässig sind. Was als übermässig gilt, entscheidet FlatDrive nach freiem Ermessen. Übermässigkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Kosten die monatliche Fahrzeugpauschale einer fest vereinbarten Restvertragsdauer übersteigen. Vorbehalten bleiben die Kündigungsmöglichkeiten bei Vertragsverletzungen im Sinne von Ziff. 17 unten und die Kündigungsmöglichkeit gemäss Ziff. 20 Bst. b unten.
c) Folgen einer vorzeitigen Auflösung
Bei einer vorzeitigen Auflösung, deren Ursache Umstände bilden, welche der Kunde zu vertreten hat, wird der Preis (die monatliche Fahrzeugpauschale) nach Massgabe der effektiven Laufzeit angepasst (es wird also der Preis verrechnet, der zur Anwendung gekommen wäre, wenn von allem Anfang an eine verkürzte Vertragsdauer vereinbart worden wäre). Die Differenz zum (wegen der ursprünglich längeren Dauer vorgesehenen, tieferen) Vertragspreis wird nachverrechnet. Für die oben beschriebene Berechnung gilt der aktuelle Preis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Auflösung. Allfällige Mehrkilometer werden zum vertraglich vereinbarten Ansatz in Rechnung gestellt. Sollte der Kunde eine Anzahlung geleistet haben, findet diese unverändert Berücksichtigung.
d) Kündigung durch den Vermieter bei Liquidation oder Konkurs
Wird über den Vermieter das Konkursverfahren eröffnet oder tritt dieser in Liquidation, bleibt das Mietverhältnis grundsätzlich bestehen (Art. 211 SchKG).
Die zuständige Konkursverwaltung oder der Vermieter ist jedoch berechtigt, den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten auf das Monatsende ausserordentlich zu kündigen, wenn eine Weiterführung des Mietverhältnisses aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht zumutbar ist (Art. 266g OR i.V.m. Art. 211 Abs. 2 SchKG).
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Mieter bleibt zur Zahlung der Mietzinse bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verpflichtet, sofern nicht eine anderweitige Anordnung durch die Konkursverwaltung erfolgt.
Sollte das Mietobjekt aufgrund des Konkurses nicht mehr zur Verfügung stehen oder veräussert werden, kann der Mieter keine weitergehenden Ersatzansprüche geltend machen, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
9. Leistungen von FlatDrive
a) Eingeschlossene Leistungen
Als Leistung gilt das Überlassen eines Fahrzeuges zum Gebrauch. Das Fahrzeug bleibt über die gesamte Vertragsdauer Eigentum von FlatDrive. Der Kunde erhält gegen einen von FlatDrive festgelegten monatlichen Preis (monatliche Fahrzeugpauschale) das Fahrzeug zum Gebrauch. FlatDrive steht es frei, das Fahrzeug jederzeit gegen ein gleichwertiges Fahrzeug umzutauschen. FlatDrive stellt aber jederzeit sicher, dass der Kunde bei einem solchen durch FlatDrive veranlassten Umtausch keinen Fahrzeugausfall erfährt.
b) Ausgeschlossene Leistungen
Von der Leistung ausgeschlossen sind Kosten für den Kraftstoffverbrauch (Benzin, Diesel, Elektrizität usw.), Reinigungskosten während der Vertragslaufzeit oder im Hinblick auf die Fahrzeugrückgabe sowie Gebühren oder Kosten, die auf ausländischen Strassen anfallen. Diese Kosten müssen vom Kunden selbst übernommen werden. Bei Fahrten ins Ausland ist der Kunde weiter dazu verpflichtet, alle notwendigen Dokumente und zusätzliches Sicherheitszubehör, wie z.B. Warnwesten, im Fahrzeug mitzuführen. FlatDrive übernimmt keine Kosten für Ersatzwagen im Zusammenhang mit Wartungs- oder Reparaturarbeiten, Rückrufaktionen des Fahrzeugherstellers, Garantiearbeiten oder ähnlichen Massnahmen. Dies schliesst insbesondere Carrosseriearbeiten, Reifenwechsel, System-Updates, Fehlermeldungen sowie mechanische und elektronische Defekte ein. Bei Pannen und Unfällen gelten die Bedingungen des Fahrzeugherstellers für Pannendienste.
10. Preise (Gegenleistung des Kunden)
a) Fälligkeit und Verzug
Der Preis (die monatliche Fahrzeugpauschale) gemäss Vertrag wird im Voraus zum im Vertrag festgelegten Stichtag fällig. Bei verspäteter Zahlung gerät der Kunde automatisch (auch ohne Mahnung) in Verzug und schuldet den gesetzlichen Verzugszins. Kommt ein Kunde seiner Zahlungspflicht nicht oder nicht fristgerecht nach, ist FlatDrive zudem berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, das Fahrzeug umgehend (bei fortbestehender Zahlungspflicht auch während der Einziehungsdauer) einzuziehen (solange bezogen auf mindestens eine Rate Rückstand besteht) und die dadurch entstandenen Aufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Zusätzlich kann FlatDrive dem Kunden Mahn- und Kündigungsgebühren gemäss Gebührentarif verrechnen. Der jeweils geltende Gebührentarif ist auf der Internetseite von FlatDrive publiziert.
b) Ausschluss von Preisanpassungen
Der monatliche Abonnementpreis (Fahrzeugpauschale) ist fix und kann von FlatDrive nur angepasst werden, wenn sich der Mehrwertsteuersatz oder der Preis der Schweizer Autobahnvignette ändert. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
11. Pflichten von FlatDrive
a) Zulassung, Steuern, Versicherung und Vignette
FlatDrive ist verpflichtet, sämtliche Kosten, die für das Fahren auf öffentlichen Schweizer Strassen anfallen, zu übernehmen. Darunter fallen die Verkehrssteuer, die Zulassungsgebühren, die Versicherung und eine gültige Autobahnvignette.
b) Services und Wartung
FlatDrive übernimmt die Kosten für allfällige Services, Wartungen oder Reifenwechsel. Bei einem allfälligen Service- oder Wartungsereignis ist mit FlatDrive Kontakt aufzunehmen. Der Kunde darf Reparaturen, Services, Reifenwechsel oder andere Arbeiten niemals ohne die Kostenfreigabe von FlatDrive einem Dritten in Auftrag geben oder selbst (eigenhändig) erledigen. FlatDrive übernimmt sämtliche Kosten in Verbindung mit den vom jeweiligen Hersteller erforderlichen Wartungs- und Servicearbeiten, welche während der Vertragslaufzeit anfallen.
c) Bereifung
FlatDrive entscheidet allein, ob ein Fahrzeug mit Sommer- und Winterbereifung oder mit Alljahresreifen ausgerüstet wird.
d) Freikilometer und zusätzliche Kilometer
In der Leistung inbegriffen ist je nach gewähltem Abo folgende Kilometerleistung:
- Paket Extra Short: 500 Kilometer pro Monat;
- Paket Short: 900 Kilometer pro Monat;
- Paket Medium: 1600 Kilometer pro Monat;
- Paket Long: 2100 Kilometer pro Monat;
- Paket Extra Long: 3300 Kilometer pro Monat;
- Paket Spezial: es gelten die im Vertrag vereinbarten Kilometer pro Monat (ein Paket Spezial ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedingt die ausdrückliche Zustimmung von FlatDrive).
Die gefahrene Kilometerleistung wird grundsätzlich mit der Kilometerkapazität der gesamten Abo-Laufzeit verrechnet und nicht pro Monat abgerechnet (vgl. aber im Einzelnen lit. e unten).
e) Mehrkilometer
Es gilt der im Vertrag aufgeführte Mehrkilometeransatz. Die Abrechnung der Kosten für allfällige Mehrkilometer erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung nach der Fahrzeugrückgabe auf der Grundlage der Daten des Tachostands/Kilometerzählers im Fahrzeug. Allfällige Minderkilometer, d.h. nicht beanspruchte Abo-Kilometer, werden dem Kunden dabei nicht gutgeschrieben. Bei Feststellung einer erheblichen Überschreitung der vertraglich vereinbarten Abo-Kilometer behält sich FlatDrive vor, dem Kunden die entsprechenden Mehrkilometer ausserordentlich, d.h. bereits im Rahmen der monatlichen Abrechnungen, zusätzlich zum vereinbarten monatlichen Entgelt in Rechnung zu stellen und/oder das Kilometer-Paket auf die nächste Rechnung hin anzupassen. Der Kunde wird vorgängig über diese Massnahme informiert.
12. Pflichten des Kunden
a) Allgemeine Pflichten
Kunden haben während der Vertragsdauer die folgenden allgemeinen Pflichten:
- Jederzeit die geltenden Verkehrsregeln und gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges zu beachten.
- Sich bei der Nutzung der Fahrzeuge an die entsprechenden technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu halten und das Fahrzeug während der gesamten Nutzungsdauer sauber zu halten. Als Verschmutzung gelten unter anderem explizit das Rauchen im Fahrzeug und das Transportieren von Tieren ohne eine im Fahrzeug angebrachte Transportbox. Kosten für spezielle Reinigungen werden nach Aufwand verrechnet. Kann die Verschmutzung oder der Geruch nicht vollständig behoben werden kann FlatDrive bis zu 10% Fahrzeugwertes pauschal verrechnen. Die Geltendmachung von weitergehendem Schaden bei entsprechendem Nachweis bleibt vorbehalten.
- Die Gebrauchs-, Unterhalts- und Wartungsvorschriften des Herstellers sowie allfällige behördliche Anordnungen (z. B. technische Kontrollen) sind einzuhalten. Werden Wartungs- oder Reparaturarbeiten verspätet oder gar nicht durchgeführt und entstehen dadurch weitere Schäden oder Zusatzkosten, ist FlatDrive berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen. Erlischt aufgrund dieses Umstands die Garantie- oder Kulanzleistung, kann FlatDrive die daraus entstehenden Kosten auch nach Vertragsbeendigung beim Kunden geltend machen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Gebrauchsanweisungen des Fahrzeugherstellers korrekt anzuwenden. Werden Werkstattbesuche aufgrund der Nichteinhaltung der jeweiligen Bedienungsanleitung oder fehlerhafter Benutzung des Fahrzeugs erforderlich, übernimmt FlatDrive keine Kosten. Diese werden vollumfänglich an den Kunden weiterverrechnet.
- Einen ordnungsgemässen und verantwortungsvollen Schutz gegen Diebstahl sicherzustellen (abschliessen und verriegeln von Fenstern und Türen).
- Keine optischen oder technischen Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen oder selbst (eigenhändig) Reparaturen, Wartungen, Reifenwechsel oder Servicearbeiten durchzuführen. Bekleben und folieren des Fahrzeuges sind nach vorgängiger schriftlicher Bestätigung durch FlatDrive möglich. Die Beschriftung kann gegen Gebühr in der Kaskoversicherung mitversichert werden.
- Das Erlöschen, die Entziehung oder den anderweitigen Verlust der Fahrerlaubnis (z.B. Entzug des Führerausweises) sofort an FlatDrive mitzuteilen und die Benutzung des Fahrzeugs in diesem Fall sofort einzustellen.
- Das Fahrzeug nur mit den geeigneten Reifen, je nachdem Alljahres-, Sommer- oder Winterreifen, zu fahren. Der Kunde informiert FlatDrive über die Notwendigkeit eines Reifenwechsels, falls sich seine Beurteilung nicht mit der Beurteilung von FlatDrive deckt.
- Sicherzustellen, dass das Fahrzeug bei jeder Fahrt in einem fahrtüchtigen Zustand ist. Sollten Warnlampen, ungewöhnliche Geräusche, Gerüche oder andere Umstände auf einen Defekt hinweisen, ist FlatDrive umgehend zu benachrichtigen.
- FlatDrive über Unfälle oder Schäden und andere fahrzeugbezogene Vorfälle unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
b) Kaution
Bei Mietbeginn hinterlegt der Kunde in der Regel bei FlatDrive eine Kaution von CHF 500.00. Bei Vertragsende werden in erster Linie Selbstbehalte oder Reinigungsgebühren mit dieser Kaution verrechnet. Eventuelle Mietrückstände, werden in zweiter Linie mit der Kaution verrechnet. FlatDrive ist berechtigt, eine höhere Kaution individuell festzulegen.
c) Grobfahrlässigkeit
Fälle von Grobfahrlässigkeit, beispielsweise das Fahren in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand oder schwere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, berechtigen FlatDrive zu einer sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Fahrzeugabholung wird in einem solchen Fall dem Kunden zusätzlich verrechnet. Durch Grobfahrlässigkeit verursachte Schäden können an den Kunden weiterverrechnet werden. Kunden sind insbesondere verpflichtet, bei Fahrten immer einen Sicherheitsgurt zu tragen. Das Nichttragen von Sicherheitsgurten gilt als Grobfahrlässigkeit.
d) Von der Leistung ausgeschlossene Aktivitäten
Dem Kunden sind die Teilnahme an Rennen, Rallyes, Schleuderkursen und Fahrten auf Renn- und Trainingsstrecken und allgemein an Wettfahrten untersagt.
e) Geografische Region der Nutzung
Die Leistungen von FlatDrive beschränken sich auf Europa ohne Russische Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Moldawien, Ukraine und Kasachstan. Kunden ist es untersagt, die Leistungen von FlatDrive ausserhalb der genannten geografischen Abgrenzung oder in offiziellen Kriegsgebieten gemäss EDA in Anspruch zu nehmen.
f) Bussen und Strafen
Bussen und Geldstrafen für Verkehrsverstösse sowie Verfahrenskosten sind vom Kunden zu tragen. FlatDrive hat in diesen Fällen das Recht, Daten der Kunden an Polizei und Behörden sowie gegebenenfalls an Dritte, die mit der Durchsetzung der Strassenverkehrsgesetzgebung beauftragt sind, weiterzugeben. Für die Bearbeitung dieser Dokumente kann FlatDrive eine Aufwandspauschale pro Busse gemäss Gebührentarif an den Kunden weiterverrechnen.
g) Kraftstoff
Der Kunde muss die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bezüglich Kraftstoffes befolgen. Er hat somit die Pflicht, das Fahrzeug mit dem richtigen Kraftstoff zu tanken. Darunter fallen neben Benzin und Diesel auch elektrische Energie sowie jegliche anderen Möglichkeiten, ein Auto anzutreiben. Die durch das falsche Tanken entstandenen Schäden sind vom Kunden zu tragen.
h) Mobile Verbindung
Der Kunde akzeptiert die Einrichtung der Connect-Funktion (u.a. Autosense) für die Auslesung jeglicher Fahrzeugdaten durch FlatDrive.
13. Übergabe
FlatDrive vereinbart mit dem Kunden einen Übergabetermin. Der Ort der Übergabe ist der Sitz der Swissbility AG. Alternativ kann der Kunde gegen eine Gebühr gemäss Gebührentarif eine Lieferung durch FlatDrive anfordern. Über den Zustand des Fahrzeugs wird bei der Übergabe ein gemeinsames Protokoll (durch FlatDrive und den Kunden) angefertigt und von beiden Parteien unterzeichnet. Der Kunde muss bei der Übergabe unaufgefordert den Führerausweis vorlegen und FlatDrive auf Wunsch Gelegenheit geben, eine Kopie davon anzufertigen.
14. Fahrzeugrückgabe
a) Allgemeiner Zustand
Bei der Fahrzeugrückgabe muss das Fahrzeug in einem sauberen und ordnungsgemässen Zustand sein. Als ordnungsgemäss gilt ein Zustand, wenn er dem Alter und der Fahrleistung entspricht und wenn das Fahrzeug frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher ist. Übliche Gebrauchsspuren (wie beispielsweise kleine Steinschlagspuren, Kratzer in der Nähe des Tankdeckels, der Türgriffe und Kofferraumgriffe) schliessen einen ordnungsgemässen Zustand nicht aus. Der Kunde ist zur Sorgfalt verpflichtet. Schäden oder Zustände, die den Fahrzeugwert mindern oder durch vom Kunden zu verantwortende Handlungen verursacht wurden, können zu zusätzlichen Kosten (z.B. Kosten für Reinigung oder Reparatur) führen. Diese sind vom Kunden zu tragen. Bei durch den Kunden verursachten Fahrzeuginnenraumschäden übernimmt der Kunde die vollen Kosten für den Ersatz des beschädigten Materials sowie für alle erforderlichen Reparaturen. FlatDrive entscheidet über die Höhe der Kosten. Als Beurteilungsgrundlage gilt der Schadenkatalog von FlatDrive, der Teil des publizierten Gebührentarifs bildet und der jederzeit abgeändert werden kann. Bei der Fahrzeugrückgabe ist das Auto in gereinigtem und vollgetanktem Zustand abzuliefern. Kosten für allfällige Aussen- und Innenreinigungen sowie das Auftanken sind vom Kunden gemäss Gebührentarif oder gemäss effektivem Aufwand zu tragen.
b) Ort der Rückgabe
Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich am Sitz von FlatDrive. Das Fahrzeug wird auf Wunsch des Kunden an seinem Domizil abgeholt. Die dadurch entstehenden Kosten werden gemäss Tarif an den Kunden verrechnet. FlatDrive kann eine Bevorschussung dieser zusätzlichen Kosten verlangen. Die Begutachtung auf Schäden oder Unregelmässigkeiten sowie die Abrechnung erfolgen am Standort von FlatDrive.
c) Umfang der Rückgabeverpflichtung
Der Kunde ist verpflichtet, das Auto mit sämtlichen Schlüsseln und dem Zubehör sowie allen überlassenen Unterlagen (Fahrzeugausweis, Bedienungsanleitung etc.) an FlatDrive zurückzugeben. Im Falle eines Verlustes der Schlüssel oder der dazugehörigen Unterlagen oder von Zubehör muss der Kunde FlatDrive unverzüglich darüber in Kenntnis setzen und für die durch die Wiederbeschaffung entstandenen Kosten aufkommen. Wird bei der Rückgabe ein nicht gemeldeter Schaden (gleichgültig welcher Art) entdeckt, darf FlatDrive dem Kunden aufgrund der Verletzung der Meldepflicht zusätzliche Kosten verrechnen. Für versteckte Schäden, welche erst nach der Rückgabe entdeckt werden, gelten dieselben Bestimmungen wie für bei der Fahrzeugrückgabe entdeckte und nicht gemeldete Schäden. FlatDrive übernimmt keine Haftung für Wertsachen, die im Fahrzeug vergessen wurden oder nicht mehr auffindbar sind.
d) Prüfung des Zustands bei der Rückgabe
Über den Zustand des Fahrzeugs wird bei der Rückgabe ein gemeinsames Protokoll (durch FlatDrive und den Kunden) angefertigt und von beiden Parteien unterzeichnet. Sind sich FlatDrive und der Kunde über den Zustand uneinig oder weigert sich der Kunde das Rückgabeprotokoll zu unterzeichnen, wird durch FlatDrive ein Sachverständiger (der nicht Mitarbeiter von FlatDrive ist) zur Beurteilung hinzugezogen. Die Kosten gemäss Gebührentarif für einen solchen Gutachter werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn der Gutachter den Standpunkt von FlatDrive bestätigt.
e) Sicherstellung
Gibt ein Kunde das Fahrzeug nicht freiwillig zurück, veranlasst FlatDrive die Sicherstellung und Rücknahme des Fahrzeugs. Dies kann nach der Wahl von FlatDrive durch die Einschaltung von entsprechenden privaten Sicherheitsdiensten oder durch rechtliche Schritte erfolgen. Der Kunde erteilt hiermit seine unwiderrufliche Zustimmung, dass das Fahrzeug (wenn die entsprechenden Voraussetzungen gemäss Vertrag und diesen AGB erfüllt sind) auch gegen seinen Willen zurückgenommen werden darf, und dass zu diesem Zweck auch in sein Hausrecht eingegriffen werden darf. Der Kunde wird über die Massnahme informiert und ist verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben. Alle durch die Sicherstellung entstehenden Kosten, wie etwa Gebühren für den Transport, die Lagerung oder die Kosten von rechtlichen Massnahmen unter Einschluss von Anwaltskosten, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Soweit dort geregelt, werden diese Kosten gemäss dem Gebührentarif von FlatDrive berechnet. Darüber hinaus behält sich FlatDrive das Recht vor, zusätzliche Gebühren für die Verzögerung der Fahrzeugrückgabe sowie für alle damit verbundenen Aufwendungen zu erheben.
15. Versicherung
a) Grundsatz
Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der im Fahrzeugausweis eingetragenen Versicherungsgesellschaft als integrierter Bestandteil dieser AGB und des Vertrags mit dem Kunden. Folgende Deckungsbausteine sind in der Versicherung eingeschlossen:
- Kaskoversicherung
- Kollision
- Diebstahl
- Elementar
- Feuer
- Tier
- Glas
- Vandalismus
- Marder
- Parkschaden (Definition Parkschaden: Das Beschädigen eines Fahrzeugs im geparkten Zustand durch unbekannte, wobei Vandalismusschäden ausgeschlossen sind.)
- Haftpflichtversicherung
Wenn keine Versicherungsdeckung besteht, muss der Kunde vollumfänglich (und nicht nur im Umfange des Selbstbehalts) für den Schaden aufkommen, wenn sich der Schaden in seinem Einflussbereich ereignet hat.
b) Haftpflichtversicherung
Versichert sind Beschädigungen oder Zerstörungen von Sachen und Personen durch den Kunden gemäss Deckung der Haftpflichtversicherung.
c) Kaskoversicherung
Die Versicherung, welche FlatDrive abgeschlossen hat, deckt Kaskoschäden, wobei der Kunde bei Kollisionsschäden einen Selbstbehalt von CHF 1’000.00 pro Ereignis selbst zu tragen hat. Personen mit Führerausweis auf Probe (SVG Art. 15d) sowie Lenker mit Lernfahrausweis und vorgeschriebener Begleitung tragen ein Selbstbehalt von CHF 2’000. – pro Ereignis. Bei Parkschäden gilt ein Selbstbehalt von CHF 500.00 pro Ereignis. Separat vereinbarte und im Vertrag geregelte Selbstbehalte gehen diesen allgemeinen Grundsätzen vor. Flatdrive ist berechtigt, die Deckung für Vollkasko- und Parkschäden bei nicht gemeldeten Schäden basierend auf dem Schadenbild festzulegen. Der zugrunde liegende Schadenkatalog dient dabei als Referenz. Sind sich FlatDrive und der Kunde über die Definition des Schadens uneinig, wird durch FlatDrive ein Sachverständiger (der nicht Mitarbeiter von FlatDrive ist) zur Beurteilung hinzugezogen. Die Kosten gemäss Gebührentarif für einen solchen Gutachter werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn der Gutachter den Standpunkt von FlatDrive bestätigt.
d) Geltungsbereich
Die Versicherungen gelten in Europa ohne Russische Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan.
e) Meldepflicht im Schadenfall
Im Schadenfall (vgl. lit. f unten) muss der Kunde FlatDrive unverzüglich in Kenntnis setzen. Die Schadenmeldung muss umgehend und wahrheitsgemäss schriftlich (mindestens per E-Mail) erfolgen. Folgende Unterlagen sind einzureichen: Alle relevanten Informationen zum Schadensereignis, Schadenfotos und der Polizeibericht (bei Wildunfällen ein Wildhüter Bericht) oder das Unfallprotokoll. Sollten die eingereichten Dokumente fehlerhaft oder unvollständig sein und dadurch zusätzliche Kosten entstehen, kann FlatDrive die Zusatzkosten in Rechnung stellen.
f) Begriff des Schadenfalls und Vorgehen im Schadenfall
Als Schadenfall gelten jegliche Ereignisse, die das Fahrzeug betreffen, und die zu einer Wertminderung des Fahrzeugs führen können. Dazu gehören auch Betriebsschäden, welche aufgrund eines inneren Defekts eintreten (z.B. das Fehlen oder Einfrieren von Flüssigkeiten, Bedienungsfehler, Materialfehler und -ermüdung, Überbeanspruchung, Ausfall von elektrischen und elektronischen Bauteilen). Schäden, die als Folge eines Ereignisses eintreten, das mit einer staatlichen Sanktion (beispielsweise Busse) geahndet werden könnte, namentlich ein Unfall oder auch ein Parkschaden, sind in einem ersten Schritt jeweils der Polizei zu melden. Bei Unfällen ist die Unfallstelle zu sichern. Jeder Schaden ist FlatDrive unverzüglich nach Eintritt oder Entdeckung mitzuteilen. Das weitere Vorgehen wird jeweils und immer gemäss Rücksprache mit FlatDrive festgelegt. Keine Schäden dürfen vom Kunden selbst (eigenhändig) behoben werden.
g) Bagatellschäden
Als Bagatellschäden gelten auspolierbare Lackschäden, Ersatz gesteckter, geklebter oder geschraubter Bauteile und Ähnliches (also Schäden, bei denen sich eine Schadenmeldung an die Versicherung nicht lohnt). Verschuldet oder verursacht oder verantwortet der Kunde, beispielsweise wegen ungenügender Sorgfalt, Bagatellschäden, kann FlatDrive ihm den Selbstbehalt für Kaskoschäden in Rechnung stellen.
h) Weitere Schäden
Als weitere Schäden gelten alle Schäden, welche nicht Bagatellschäden sind, beispielsweise nicht auspolierbare Lackschäden, namentlich auch als Folge von Unfällen. Der Kunde trägt unabhängig vom Verschulden den in den vorliegenden AGB definierten Selbstbehalt für Kollision- oder Kaskoschäden. Soweit der Kunde behauptet, dass ein Schaden bereits im Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeuges bestanden haben soll, ist er hierfür beweispflichtig. Wenn keine Versicherungsdeckung besteht, haftet der Kunde für den ganzen Schaden, soweit sich dieser in seinem Einflussbereich ereignete.
16. Datenschutz
FlatDrive ist berechtigt, die Daten des Kunden für Marketingzwecke zu verwenden. Die Kunden- und Zahlungsinformationen werden von FlatDrive sorgfältig verwaltet und nicht ohne Einverständnis an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen ist die Weitergabe von Daten an die Polizei und Behörden sowie die Weitergabe, welche im Vertrag oder in diesen AGB geregelt ist.
Weitergabe von Daten für Reparaturen und Wartungsmassnahmen: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass zur Durchführung von Reparaturen und Wartungsmassnahmen erforderliche personenbezogene Daten an die entsprechenden Dienstleister weitergegeben werden dürfen.
Einsichtnahme bei Unfällen und ähnlichen Vorfällen: Im Falle von Unfällen oder ähnlichen Vorfällen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Versicherung sowie FlatDrive die Vollmacht zur Einsichtnahme in die relevanten Akten erhalten, um eine umfassende Abklärung des Vorfalls zu ermöglichen.
17. Folgen von Vertragsverletzungen
Wenn ein Kunde den Vertrag oder diese AGB verletzt, insbesondere mit mehr als einer Rate im Rückstand ist, seiner Informationspflicht nicht nachkommt, oder gegen fahrzeugbezogene gesetzliche Vorschriften verstösst, ist FlatDrive nach eigener Wahl berechtigt, den Kunden oder einzelne Nutzungsberechtigte für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft von der Nutzung der Leistung auszuschliessen oder mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, FlatDrive schadlos zu halten. Insbesondere hat er FlatDrive die durch die Vertragsverletzung entstandenen Kosten vollständig zu ersetzen. Der Ausschluss von der Nutzung der Leistungen ändert nichts an der Zahlungspflicht.
18. Informations- und Mitwirkungspflichten des Kunden
a) Pflicht zur Information von FlatDrive
Der Kunde hat FlatDrive über folgende Vorfälle umgehend schriftlich zu informieren:
- Änderungen der vom Kunden bei Vertragsabschluss gemachten Angaben (z.B. Name, Adresse, Wohnort);
- Verlust des gültigen Führerausweises (z.B. Entzug);
- Notwendigkeit von Reparatur- oder Wartungsarbeiten am Fahrzeug;
- Hinweise auf einen Fahrzeugdefekt (z.B. beim Aufleuchten von Warnlampen oder dem Auftreten ungewöhnlicher Geräusche, Gerüche oder bei anderen Umständen);
- Unfälle, Pannen oder Schäden jeder Art;
- Drohende oder durchgeführte Pfändung, Retention, Requisition, Verarrestierung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs oder eine allfällige Konkurseröffnung über den Kunden;
- (Versuchtes oder vollendetes) Delikt, das einen Bezug zum Fahrzeug aufweist;
- Verlust des Fahrzeugs.
b) Zusätzliche Pflicht zur Benachrichtigung der Polizei
Bei Unfällen, bei fahrzeugbezogenen Delikten oder wenn Dritte Schäden am Fahrzeug verursachen, ist der Kunde zudem verpflichtet, umgehend die Polizei zu benachrichtigen.
c) Zusätzliche Pflicht zur Information von Behörden über das Eigentum am Fahrzeug
Bei drohender oder erfolgter Pfändung, Retention, Requisition, Verarrestierung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs oder bei Konkurseröffnung ist der Kunde verpflichtet, die zuständige inländische oder ausländische Behörde (insbesondere zuständiges Betreibungs- oder Konkursamt, oder die Strafverfolgungsbehörde) umgehend auf das Eigentum von FlatDrive am Fahrzeug hinzuweisen. Der Kunde trägt die internen und externen Kosten, die FlatDrive im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Eigentumsrechts am Fahrzeug entstehen.
d) Folgen der Pflichtverletzung
Sofern der Kunde diese Informationen unterlässt und dadurch zusätzliche Kosten und Aufwendungen bei FlatDrive verursacht, ist FlatDrive berechtigt, dem Kunden diese Kosten in Rechnung zu stellen.
19. Teilweiser Verrechnungsausschluss, Abtretung und Vertragsübertragung
a) Verrechnung
FlatDrive kann ihre Forderungen mit allfälligen Gegenforderungen des Kunden verrechnen. Der Kunde ist umgekehrt nicht berechtigt, allfällige Forderungen gegenüber FlatDrive mit seinen Verpflichtungen gegenüber FlatDrive zu verrechnen. Der Kunde verzichtet also hiermit auf sein Verrechnungsrecht. Dieser Verrechnungsverzicht gilt auch im Konkurs, Nachlassstundungs- und Insolvenzfall von FlatDrive.
b) Übertragung von Vertragsrechten durch FlatDrive
FlatDrive ist ausdrücklich befugt, diesen Vertrag gesamthaft oder einzelne Pflichten und Rechte aus diesem Vertrag insbesondere (aber nicht ausschliesslich) zwecks Auslagerung von Vertragspflichten (Outsourcing) oder im Rahmen von Refinanzierungs- oder Verbriefungstransaktionen (Securitization) jederzeit einseitig (ohne Zustimmung des Kunden) abzutreten, zu übertragen oder zu verpfänden. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die erwerbende Person im In- oder im Ausland befindet. Die Abtretung oder Übertragung kann alle Sicherheiten, Neben- und Gestaltungsrechte (unter Einschluss des Kündigungsrechts), die Eigentumsrechte am Fahrzeug einschliessen. Bei einer Abtretung oder Übertragung darf FlatDrive die mit dem Vertrag verbundenen Informationen und persönlichen Daten des Kunden offenlegen. Die Rechte und Pflichten des Kunden werden durch eine Abtretung oder Übertragung in keiner Weise verändert. Ohne gegenteilige Anzeige an den Kunden kommuniziert der Kunde auch nach erfolgter Abtretung oder Übertragung weiterhin mit FlatDrive und befolgt die Instruktionen von FlatDrive. Der Kunde verpflichtet sich, bei Bedarf auf erstes Verlangen alle Dokumente zu unterzeichnen, Erklärung abzugeben, Handlungen vorzunehmen und alle Formalitäten und Änderungen der Zahlungsanweisungen durchzuführen, die von ihm im Falle einer solchen Abtretung oder Übertragung von FlatDrive gefordert werden.
c) Übertragung von Vertragsrechten durch den Kunden
Der Kunde ist nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung von FlatDrive berechtigt, diesen Vertrag bzw. die Rechte daraus ganz oder teilweise an einen Dritten abzutreten.
20. Vertragsänderungen
a) Schriftformvorbehalt
Ergänzungen zu diesen AGB oder Abweichungen von diesen AGB bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.
b) Anpassungen der AGB
FlatDrive behält sich vor, die AGB und die Tarifbestimmungen jederzeit ohne Angabe von Gründen anzupassen. Solche Anpassungen werden dem Kunden per E-Mail, als Begleittext auf Rechnungsbelegen oder per Post mitgeteilt. Die Anpassungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innert 14 Tagen nach der Bekanntgabe schriftlich Einspruch erhebt. Wenn der Kunde schriftlich Einsprache erhebt, hat FlatDrive die Möglichkeit, den Vertrag fristlos aufzulösen. Diese Auflösung muss innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Einspruchs erhoben erklärt werden. Wenn FlatDrive de Vertrag nicht auflöst, gelten weiterhin die bisherigen AGB.
21. Folgen der Teilungültigkeit
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGBs nachträglich als ungültig, unerfüllbar oder rechtswidrig erweisen, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Punkte des Vertrags nicht beeinträchtigt. FlatDrive ist in solchen Fällen verpflichtet, den ungültigen, unerfüllbaren oder rechtswidrigen Teil des Vertrages so zu ersetzen, dass die ursprünglichen Absichten beider Parteien bestmöglich gedeckt sind.
22. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Der Gerichtsstand befindet sich beim für Langenthal örtlich zuständigen Gericht.